Hausordnung für das Bürgerhaus Unterföhring
I. Allgemeines
Das Gebäude des Bürgerhauses und der Marktplatz sind Gemeindegrund. Die Hausordnung gilt in allen Räumen und auf dem Gelände des Bürgerhauses. Das Hausrecht gegenüber Mietern und Dritten wird durch das von der Gemeinde beauftragte Personal ausgeübt, dessen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
II. Regelungen für den Aufenthalt im Gebäude und auf dem Gelände des Bürgerhauses
1. In den Räumlichkeiten sowie auf dem frei zugänglichen Gelände des Bürgerhauses hat sich jeder Besucher und jede Besucherin so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.
2. In den Bereichen innerhalb des Bürgerhauses, die speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Hause ansässigen Nutzer und deren Besucherinnen/Besuchern vorbehalten sind, ist der Aufenthalt für unbefugte Personen nicht gestattet.
3. Rettungswege sind frei zu halten. Der längerfristige Aufenthalt im Foyer und in den Treppenhäusern ist nicht gestattet. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen.
4. Während einer Veranstaltung ist das Fotografieren untersagt. Eine Ausnahme bilden angemeldete Pressevertreter. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet werden.
5. Die Sperrzeit des Bürgerhauses bei Veranstaltungen ist grundsätzlich 24:00 Uhr mit Ausnahme der Veranstaltungen im Mietpartyraum und gesonderten vertraglichen Vereinbarungen.
6. Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Gemeinde Unterföhring im Haus und auf dem Gelände Waren zu verkaufen, zu musizieren, Drucksachen zu verteilen, oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen.
7. Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
8. Sämtliche Flächen und Räume des Bürgerhauses Unterföhring sind sauber zu halten. Die Sanitärbereiche dürfen nicht zweckentfremdet werden.
9. In den Veranstaltungsräumlichkeiten sowie im Foyer ist das Verzehren mitgebrachter Speisen und Getränke ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt. Die im Hause erworbenen Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden. Eine Mitnahme in die Säle ist nicht erlaubt.
10. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude sowie der Tiefgarage nicht gestattet. Auf dem Gelände ist das Rauchen nur in den mit Aschenbechern gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
11. Müll ist vom Mieter ordnungsgemäß zu entsorgen. Die gemieteten Räumlichkeiten sind besenrein der Gemeinde Unterföhring zu übergeben. Für Schäden jeglicher Art haftet der Mieter. Sonderreinigungen werden in Rechnung gestellt.
12. Die im Bürgerhaus bereit gestellten Sitzgelegenheiten dienen dem vorübergehenden Aufenthalt der Besucherinnen und Besucher.
13. Skaten, Inline-Skaten und Ähnliches sind im gesamten Haus und in der Tiefgarage nicht gestattet. Auf dem Gelände Marktplatz und Vorplatz ist das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ohne vorherige Erlaubnis (ausgenommen Einsatzfahrzeuge) und Fahrradfahren nicht erlaubt. Es herrscht generelles Parkverbot. Zum Be- und Entladen darf die Feuerwehrbewegungsfläche benutzt werden. Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen. Andere Zweiräder sind in der Tiefgarage abzustellen.
14. Mit Ausnahme von Führhunden dürfen Tiere nicht in das Gebäude des Bürgerhauses mitgenommen werden. Auf dem Gelände Marktplatz und Vorplatz des Bürgerhauses sind Hunde an der Leine zu führen.
III. Störungen des Hausfriedens
Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot. Hierzu zählen insbesondere:
- Das Mitbringen und der Genuss von Drogen
- Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol außerhalb der definierten Gastronomie- und Vereinsbereiche
- Das Mitbringen und die Benutzung von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen
- Die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt
- Mutwillige Sachbeschädigung
- Diebstahl
- Randalieren
- Beschimpfen oder Beleidigen von Personal der Gemeinde Unterföhring, von Personal anderer im Hause ansässiger Nutzer oder von Besucherinnen und Besuchern des Bürgerhauses
- Verunreinigen des Hauses und der Außenanlagen
- Betteln und Hausieren
Den Anordnungen des Personals der Gemeinde Unterföhring und des Schließdienstes ist Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot erteilt werden.
Wer trotz Aufforderung durch das Personal der Gemeinde Unterföhring oder des Schließdienstes das Haus nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.
IV. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Unterföhring